IP-Schutzbereiche in Feuchträumen, beispielsweise im Bad, werden in 4 Gruppen unterteilt. Die IP-Schutzbereiche in Feuchträumen fangen bei 0 an, wobei Lampen für dem Schutzbereich 0 wasserdicht sind. Leuchten für 1 dagegen sind gegen Spritzwasser in direkten Strahlen geschützt, Leuchten für 2 nur gegen Spritzwasser und Lampen für den IP-Schutzbereich 3 haben keine Einschränkungen. Das heißt, dass Leuchten nur dann in der Decke versenkt eingebaut werden dürfen, wenn sie, nach dem IP-Schutzbereiche in Feuchträumen, über eine feste Glasscheibe besitzen oder sie über Spannungsversorgung mit einer Schutzkleinspannung verfügen. Vorraussetzung dafür ist aber, dass die Sicherheitsstromquelle außerhalb von den Bereichen 0, 1 und 2 ist und genug Schutz gegen ein direktes Berühren von aktiven Teilen ist. Die Leitungen und Kabel sollen bis zu 5 Zentimeter unter dem Putz liegen und nur senkrecht verlegt sein, so dass das Kabel in die Rückseite der Leuchte eingeführt wird. Nur eine Elektrofachkraft kann die Einschätzung nach den nationalen Installationsrichtlinien für IP-Schutzbereiche in Feuchträumen vornehmen.
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